Auch für Selbstständige besteht eine Krankenversicherungspflicht

Auch Selbstständige müssen krankenversichert sein, egal ob in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenkasse. Die Versicherungspflicht besteht in Deutschland seit dem Jahr 2007 für alle. Personen, die nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse sind, sind dazu verpflichtet, sich „freiwillig“ in der PKV oder GKZ zu versichern. Wie sich Selbstständige versichern, ist ihre Sache, doch sollten sie sich genau informieren, zu welcher Krankenkasse sie gehen und welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Ebenso ob sie eine Verdienstausfallversicherung möchten, die die Kosten in die Höhe treibt, jedoch natürlich in der Regel sinnvoll ist.

Krankenversicherungspflicht für Selbstständige: Welche Krankenkasse wählen?

Für Selbstständige ist ein Vergleich der Krankenkassen unerlässlich. Die Höhe des Beitrags sollte dabei jedoch nur ein wichtiges Kriterium sein. Diesen muss der Unternehmer komplett selbst tragen. Bei den GKV sind die Beiträge überall gleich hoch – abgesehen von dem individuell erhobenen Zusatzbeitrag – und werden prozentual auf das Einkommen erhoben. Zwar lockt die PKV nicht selten zunächst mit relativ geringen Beiträgen, doch sollten Selbstständige beachten, dass diese Beiträge in der Regel parallel zum Alter stetig ansteigen. Wer dann keine guten Einnahmen erzielt, kann große Schwierigkeiten auf Grund der Krankenkassenbeiträge bekommen. Existenzgründer, die (noch) wenig Geld verdienen, können bei der GKV einen Antrag auf Senken der Beitragsbemessungsgrenze stellen.

Bei den privaten Krankenversicherungen gilt es, die Leistungen genau zu vergleichen, da diese oft sehr stark variieren. Orientieren Sie sich beispielsweise an unabhängigen Tests, denn ein schlechter PKV-Tarif kann Sie im Fall des Falles sehr teuer zu stehen kommen, wenn wichtige Leistungen nicht abgedeckt sind.

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