Geld muss auch flüssig sein: Der Liquiditätsgrad

Bis heute wirft der Untergang des deutschen Automobilherstellers Borgward im Jahr 1961 Fragen auf. Wie konnte es passieren, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, nach Abschluss des Konkursverfahrens aber alle Schulden beglichen waren, ja sogar noch Millionen übrigblieben? Liquidität ist das Stichwort, der Liquiditätsgrad die betriebswirtschaftliche Kennzahl, die es zu beobachten gilt.

Trotz Gewinn in die Insolvenz

Der Fall Borgward zeigt: Es reicht nicht, Vermögen zu besitzen. Es muss auch so angelegt sein, dass fällige Verpflichtungen davon bezahlt werden können. Das Verhältnis von flüssigem – lateinisch liquidem – Geld im Zähler eines Bruchs zu kurzfristigen Verbindlichkeiten im Nenner wird als Liquidität ersten Grades oder Barliquidität bezeichnet. Mehr und mehr setzt sich auch die englischsprachige Bezeichnung Cash Ratio durch. Liquide Mittel sind zum Beispiel Bargeldbestände, Bankguthaben und Tagesgelder. Sie müssen nicht zwingend die gesamten kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten abdecken. Eine Cash Ratio bis 20 % gilt allgemein noch als ausreichend für eine positive Bewertung des Unternehmens. Fehlende liquide Mittel lassen sich per Kreditfinanzierung beschaffen.

Ein Blick auf weitere Vermögenswerte

Bei der Berechnung der Liquidität zweiten und dritten Grades bleibt der Nenner, die kurzfristigen Verbindlichkeiten, gleich. Im Zähler werden aber weitere Bestandteile des Vermögens addiert. Die Liquidität zweiten Grades (Acid Test Ratio) berücksichtigt auch Wertpapiere, weil diese kurzfristig verkauft werden können, außerdem Forderungen des Unternehmens, die fällig sind und kurzfristig realisiert werden können. Deshalb wird sie auch Einzugsliquidität genannt. Die Liquidität zweiten Grades sollte mindestens 100 % betragen. Der dritte Liquiditätsgrad (Current Ratio) wird anhand des gesamten Umlaufvermögens berechnet und sollte mindestens 200 % sein.

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