Existenzgründerförderung: Fördermittel-Anlaufstellen für Gründer

Existenzgründer können auf unterschiedlichen Wegen an Geld kommen, abhängig von ihrer individuellen Ausgangssituation und ihrem Finanzierungsbedarf. Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht, kann sich beispielsweise um eine Existenzgründerförderung bei der Agentur für Arbeit bewerben. Jungunternehmer, die Geld für Wareneinkauf oder IT-Systeme benötigen, finden in der Hausbank ihren ersten Ansprechpartner. Darüber hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten, beispielsweise Gründerstipendien, die jungen Forschern den Sprung in die Wirtschaft erleichtern sollen.

Arbeitsagentur und Fördergeld von der Bank

Gründer, die arbeitslos sind, vereinbaren zunächst einen Termin bei der für sie zuständigen Arbeitsagentur. Solange sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können sie einen Gründungszuschuss beantragen. Er beträgt rund 300 Euro plus die sonstigen Bezüge und dient in erster Linie der Sicherung des Lebensunterhaltes. Ein Rechtsanspruch auf diese Existenzgründerförderung vom Amt besteht allerdings nicht. Bei größerem Finanzierungsbedarf kommt hingegen ein Kredit von Haus- oder Förderbank infrage.

Programme für Finanzierung und Bildung

Kreditrahmen, Rückzahlungsmodalitäten und Zinsen richten sich hierbei nach Bonität, Kapital und Sicherheiten des Bewerbers. Darüber hinaus gibt es spezielle Förderprogramme. Beispielsweise Stipendien für technologisch orientiere Geschäftsideen oder das Erasmusprogramm, das nicht nur Studenten, sondern auch Jungunternehmer zur Weiterbildung ins Ausland schickt. Mit dem Mikromezzaninfonds des Bundes werden Gründer mit kleinem Finanzierungsbedarf unterstützt. Auch Beratungsleistungen wie Gründercoachings, die zum Beispiel www.claudia-schimkowski.de anbietet, sind förderfähig.

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