Jobvermittlungen: Das sollten Sie wissen

Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter sind nicht nur für die Verwaltung und Auszahlung von Arbeitslosengeld 1 und 2 zuständig. Auch für die Unterstützung bei der Berufsfindung und Arbeitssuche bieten sie vielfältige Angebote. Dazu gehört als Kernbestandteil ihrer Tätigkeit die Arbeitsvermittlung, weshalb es auch für Menschen, die keine Leistungen beziehen oder die zwar einer Arbeit nachgehen, sich aber beruflich verändern wollen, sinnvoll ist, sich arbeitssuchend zu melden. Je früher die Vermittlungsbemühungen beginnen können, desto wahrscheinlicher ist ein Erfolg.

Passgenaue Arbeitsvermittlung

Um sicherzustellen, dass vermittelte Arbeitsstellen auch zu dem Arbeitssuchenden passen, wird zunächst eine sogenannte Potenzialanalyse durchgeführt. Dabei werden alle persönlichen Merkmale und beruflichen Fähigkeiten erfasst, die für die gezielte Vermittlung notwendig sind. Dazu zählen neben Schul- und Berufsabschlüssen natürlich auch individuelle Einschränkungen, insbesondere hinsichtlich Gesundheit und Kinderbetreuung. Auf Grundlage dieser Potenzialanalyse wird anschließend gemeinsam mit dem Arbeitssuchenden eine Strategie erarbeitet, um zeitnahe eine geeignete Stelle vermitteln zu können. Dank einer Online-Jobbörse können sich Arbeitssuchende zusätzlich unabhängig über offene Stellen informieren. Falls notwendig, können darüber hinaus auch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bewilligt werden. Außerdem können die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Tätigkeit auch mithilfe eines Vermittlungsbudgets individuell gefördert werden.

Private Arbeitsmarktdienstleister

Neben der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern können bei der Arbeitssuche auch private Jobvermittlungen hilfreich sein. Diese gewerblich tätigen Unternehmen haben sich häufig auf bestimmte Berufszweige spezialisiert und verfügen in der jeweiligen Branche über entsprechende Kontakte, so dass eine besonders zielgenaue Vermittlung möglich ist. Da die privaten Vermittlungsagenturen zudem nur dann vergütet werden, wenn die Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis erfolgreich ist, liegt es auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst gut zu der jeweiligen Firma passende Arbeitskräfte zu vermitteln. Ein Vermittlungsgutschein, der im Vorfeld von dem Arbeitssuchenden beantragt und bei dem privaten Arbeitsvermittler werden muss, garantiert die Kostenübernahme seitens der Agentur der Arbeit oder des Jobcenters.

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