Vermeiden statt Beseitigen – Abfallhierarchie in fünf Stufen

Nachhaltigkeit ist ein aktuelles, aber kein neues Thema. Im vergangenen Jahr feierte das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 25-jähriges Jubiläum. Eine Kreislaufwirtschaft soll natürliche Ressourcen schonen. Damit steht das Vermeiden von Abfällen an erster Stelle. Mit der Anpassung des KrWG zum 29. Oktober 2020 wurde die Abfallrahmenrichtlinie der EU (Richtlinie 2008/98/EG, konsolidierte Fassung mit Änderungen durch die Richtlinie 2018/851/EU) in nationales Recht umgesetzt.

Beste Option: Abfälle vermeiden

Viele Haushalte sind hier schon sehr gut unterwegs: Sie kaufen unverpacktes Obst und Getränke in Mehrwegflaschen, nehmen Einkaufskörbe mit, um die (mittlerweile ohnehin verbotenen) Plastiktüten zu sparen, planen ihre Einkäufe so, dass sich Reste verwerten lassen und keine Lebensmittel weggeworfen werden, entscheiden sich für gebrauchte Geräte, langlebige Kleidung und für Miete statt Besitz. Industrie und Handel können diese Trends unterstützen, indem sie zum Beispiel auf abfallintensive Verpackungen verzichtet.

Vorbereitung zur Wiederverwendung

Ein Smartphone muss in den Elektronikschrott, nur weil sich der Akku nicht austauschen lässt? Reparieren statt Neukauf gehört in die zweite Hierarchiestufe der Abfallpyramide. Hersteller sollten noch mehr auf Reparaturfreundlichkeit ihrer Produkte achten. Reparierbarkeit wird zunehmend ein Kaufargument. Branchenriesen wie Microsoft, Motorola und Samsung schneiden beim Repairability-Index wesentlich schlechter ab als etwa das Fairphone.

Recycling ist nur dritte Priorität

Ist Abfall unvermeidlich, soll er zumindest dem Stoffkreislauf wieder zugeführt werden. Nur gut sortierter Abfall lässt sich ressourcenschonend recyclen. Bevor Sie also einen Container bestellen für den gesamten Abfall, überlegen Sie, was getrennt werden kann oder muss. Mehrere (kleinere) Container für verschiedene Abfallarten machen die Entsorgung wahrscheinlich billiger. Bei Papier, Glas und Metall werden hohe Recyclingquoten um 80 % erreicht. Verbesserungsbedarf gibt es beim Kunststoff, auch wenn viele Verpackungen im gelben Sack landen, und auch beim Elektronikabfall, der wertvolle Rohstoffe enthält. Beachten Sie als Unternehmer, dass eine vorsätzliche Vermischung oder Verdünnung gefährlicher Abfälle verboten ist. Die Abfallhierarchie darf also nicht umgangen werden, indem man den Abfall so zusammenschmeißt, dass er nur noch für eine minderwertige Stufe taugt. Ausnahmen gibt es für Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassen sind.

Sonstige Verwertung

Eine der Neuerungen im aktuellen KrWG ist die Differenzierung zwischen der stofflichen Verwertung ohne Veränderung des Materials (Recycling) und der sonstigen Verwertung. Mit thermischer Verwertung wird Müllverbrennung umschrieben – hier lässt sich immerhin noch der Energiegehalt von Abfällen nutzen. Trotz unterschiedlicher Hierarchiestufen kann sich in der Praxis eine Gleichrangigkeit von stofflicher und energetischer Verwertung ergeben. Welches Entsorgungsverfahren ökologisch hochwertiger ist, entscheidet sich im Einzelfall. Auch das Verfüllen (zum Beispiel von Bergwerksstollen oder Kiesgruben) ist eine zulässige Form der sonstigen Verwertung.

Schlusslicht Beseitigung

Die ungünstigste Form des Umgangs mit Abfällen macht das Problem deutlich: Aus der Welt schaffen lassen sich Abfälle nämlich meist gar nicht mehr. Was genau unter Beseitigung zu verstehen ist, regelt die Anlage 1 zum KrWG. Hier sind zum Beispiel Deponieren, Verpressen in Bohrlöcher, Einleiten in Gewässer, Verbrennen an Land oder auf See (nach EU-Recht verboten) oder die Dauerlagerung in einem Bergwerk aufgeführt. Ob es dazu kommt, richtet sich wie bei den vorherigen Stufen nach technischen Möglichkeiten, wirtschaftlicher Zumutbarkeit und sozialen Folgen.

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