Online-Shops: Lieferschwelle beachten!

E-Shops sprießen bekanntlich wie Pilze aus dem Boden und sehr schnell steigen häufig auch die Umsätze ins Ausland sehr stark an. Dabei gilt zu beachten, dass bei Überschreitung der sogenannten Lieferschwelle (auch Versandschwelle oder Versandhandelsschwelle genannt) für Warenverkäufe an Privatkunden eine Registrierung zu USt.-Zwecken im jeweiligen Lieferland notwendig wird. Diese liegt in den meisten Ländern bei 35.000 €, nur in einigen wenigen bei 100.000 €. Frankreich beispielsweise hat die Schwelle im Jahr 2016 auf den niedrigeren Wert gesenkt. Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter hier in Spalte „Threshold for application of the special scheme for distance selling“.

In einigen Ländern (z. B. Österreich) ist es möglich, die Anmeldung und die periodischen Zahlungen selbst durchzuführen, in Ländern wie Italien, Frankreich, Tschechien usw. ist hingegen die Unterstützung eines Steuerberaters vor Ort notwendig. Empfehlenswert ist es, eine Kanzlei mittlerer Größe zu beauftragen, welche mehrsprachig ist und diesbezüglich bereits Erfahrung hat, um eine möglichst rasche Registrierung zu ermöglich. Für Italien finden Sie hier einen Experten für MwSt.-Registrierungen, welcher auch deutschsprachig ist und sämtliche Dokumente in deutscher und italienischer Sprache liefern kann.

Periodisch sind den Steuerämtern der jeweiligen Länder die Umsatzdaten mitzuteilen und die erzielte USt. einzubezahlen. Moderne Shop-Systeme berücksichtigen neben der sprachlichen Anpassung dabei bereits, dass die Länder unterschiedliche Mehrwertsteuersätze anwenden und berechnen die Preise dementsprechend. Falls keine automatische Anpassung der Bruttopreise erfolgt, kann dies zu empfindlichen Margen-Einbußen für den Händler führen, da beispielweise Elektronik-Artikel in Deutschland mit 19%, in Italien mit 22% und in Schweden, Dänemark und Kroatien sogar mit 25% besteuert werden.

Eine Unterlassung der Registrierungs- und Meldepflichten kann von den Ländern mit unterschiedlichen Strafen und Sanktionen belegt werden und unter Umständen auch strafrechtliche Relevanz haben. Italien sieht beispielsweise Strafen bis zu 120 % der nicht bezahlten Umsatzsteuer vor, wobei eine rückwirkende Richtigstellung mit stark verminderten Strafen teilweise möglich ist.

Tipp für Online-Shop-Betreiber: Die Software BarcodeShipping automatisiert und vereinfacht den Vesand der Pakete an die Kunden erheblich. Sie funktioniert mit Magento und zahlreichen anderen Shopsystemen.

Bild: Image courtesy of Alan Smithee / bigstockphoto.com