Wer hauptberuflich im Home Office arbeitet, kann das heimische Büro grundsätzlich von der Steuer absetzen. Das Finanzamt unterscheidet jedoch unterschiedliche Varianten und Berufsgruppen. Eindeutig ist die Sache, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Freiberufler die nur einen Teil ihrer Arbeit zuhause erledigen können maximal 1.250 Euro absetzen.
Arbeitszimmer absetzen – das sind die Voraussetzungen
Damit das Arbeitszimmer absetzen für Freiberufler möglich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Größe des Arbeitszimmers ist dabei eher von untergeordneter Bedeutung. Wichtig ist lediglich, dass es sich in einem vernünftigen Rahmen zur Wohnungsgröße bewegt. Zudem muss sich das Büro in einem eigenen Zimmer befinden, welches abschließbar ist. Für die Einrichtung gelten ebenfalls einige Vorgaben. Wichtig ist, dass der Raum mit beruflich notwendigen Möbeln ausgestattet ist. Hierzu gehören beispielsweise Schreibtisch, Stühle, Regale oder Karteischränke.
Berechnung des abzusetzenden Anteils
Besitzt das Arbeitszimmer eine angemessene Größe wird die Miete anteilig angerechnet. Angenommen die Wohnung verfügt über 150 qm2 und das Arbeitszimmer über 15 qm2 können 10 Prozent der Kaltmiete angesetzt werden. Nebenkosten für Wasser, Strom, Müll oder Schornsteinfeger werden anteilig berücksichtigt. Das Finanzamt akzeptiert zudem Kosten für Internet und Telefon, sofern diese ausschließlich im Arbeitszimmer genutzt werden. Gibt es in der Wohnung nur ein Telefon ist eine getrennte Aufführung der beruflichen Gespräche empfehlenswert.
Auf dem Blog von Stilknecht finden Sie noch mehr praktische Tipps und Infos rund um die Tätigkeit als Freelancer.