Eine Plattform nicht nur für Besserwisser: BWV und KVP in Unternehmen

Arbeitsabläufe von denjenigen gestalten zu lassen, die sie vermutlich am besten kennen, ist seit vielen Jahrzehnten bekannt als gute Möglichkeit, wesentliches Verbesserungspotenzial in Unternehmen zu identifizieren. Zugleich wird eine kreative Arbeitsatmosphäre gefördert und die Akzeptanz umgesetzter Ideen in der Belegschaft erhöht.

Betriebliches Vorschlagswesen als Dauereinrichtung

Ein betriebliches Vorschlagswesen (BWV) sollte in jedem Unternehmen existieren. Die Voraussetzungen sind einfach zu schaffen. Entweder gibt es bereits eine technische Infrastruktur, zum Beispiel ein Intranet, in dem ein Workflow für das Ideenprogramm installiert werden kann. Oder es reicht, einfach einen Briefkasten aufzustellen. Dass dieser auch als Meckerbox genutzt wird, ist wahrscheinlich, aber der Aufwand für das Heraussuchen wirklich guter Ideen dürfte sich in Grenzen halten. Besteht ein Betriebsrat, sollte die Ausgestaltung des BWV in einer Betriebsvereinbarung fixiert werden. Hier sind zunächst die Bewertungsregeln festzulegen, damit der Verdacht einer willkürlichen Entscheidung gar nicht erst aufkommt. Außerdem sind die Anreize zu regeln, zum Beispiel Gutscheine für angenommene Ideen und eine Beteiligung der Arbeitnehmer an erzielten Einsparungen. Über 100 konkrete Umsetzungskonzepte enthält die Praxissammlung zu Verbesserungsvorschlägen in Unternehmen von grandiosgut.de.

Vom Vorschlagswesen zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess

Während das BWV auf die Eigeninitiative von Mitarbeitern setzt, lenkt der Arbeitgeber im kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) die Ideenfindung, etwa durch Workshops oder durch Ausrufen besonderer Kampagnen im Rahmen des Ideenprogramms. An deren Ende winken Extra-Preise wie beispielsweise ein Teamevent für die kreativste Gruppe. Die Themen im KVP hängen von den aktuellen strategischen Unternehmenszielen ab. Das können zum Beispiel Neukundengewinnung, Kostensenkung oder Ideen für eine Erweiterung der Produktpalette sein.

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